Steuerveranlagung prüfen

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Steuerveranlagung prüfen – ST05

Sie haben die Steuerveranlagung erhalten. Eine Rechnung, Unterlagen und viele Zahlen. Seien wir mal ehrlich. Wer ärgert sich nicht, wenn die Steuerrechnung im Briefkasten liegt.

Ich will Ihnen einige Tipps geben, was Sie nach Erhalt der Steuerveranlagung machen sollten. Denn nur innerhalb von 30 Tage nach der Zustellung kann die Veranlagung angefochten oder bei offensichtlichen Fehlern korrigiert werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Korrekturen und Einsprachen nicht mehr möglich.

Schon Viele haben zu viel Steuern bezahlt, weil sie die Steuerveranlagung nicht kontrolliert oder mit der Selbstdeklaration verglichen haben. Machen Sie also nicht den gleichen Fehler.

 

Hier sind 6 Tipps, was Sie machen können, sobald Sie die Steuerveranlagung erhalten haben:

  1. Regen Sie sich nicht auf

Alle müssen Steuern bezahlen und das Geld kommt allen zu Gute.

  1. Kontrollieren Sie

Nehmen Sie sich 30 Minuten Zeit um die Steuerveranlagung zu kontrollieren. Vergleichen Sie als erstes das Schlussresultat (steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen) der Steuerveranlagung mit der von Ihnen ausgefüllten Steuererklärung. Gibt es keine Differenz, dann haben Sie erstens die Steuererklärung gut ausgefüllt – Kompliment und zweitens können Sie die Kontrolltätigkeit beenden. Die Rechnung zur Zahlung vormerken.

  1. Bei einer Differenz

Wurde eine Bemerkung von Seiten Steueramt angebracht? – Abweichungen zur Selbstdeklaration müssen Ihnen angezeigt werden. Dies kann bei den Hinweisen oder im Detail der Steuerveranlagung erfolgen. Suchen Sie die Position der Differenz.

  1. Differenz gefunden

Wurde eine Begründung angebracht. Können Sie dieses Nachvollziehen. Oftmals sind Differenzen bei den Berufsauslagen bei der Arbeitstagberechnung, Anzahl Kilometer, Autokosten oder öffentliche Verkehrsmittel zu suchen.

  1. Kürzung plausibel oder nicht?

Sind Sie mit der Kürzung nicht einverstanden, nehmen Sie mit Ihrem Steueramt Kontakt auf. Bevor Sie dies tun, schlafen Sie noch einmal über Ihren ersten Ärger. Rufen Sie am darauf folgenden Tag an und lassen Sie sich die Differenz erklären. Meistens lassen sich die Fragen am einfachsten per Telefon klären.

  1. Mit der Erklärung nicht einverstanden

Sind Sie auch nach dem Telefonat mit dem Steueramt mit der Begründung nicht einverstanden? – Dann können Sie schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss eine Begründung und einen Antrag enthalten, damit klar ersichtlich ist, mit was Sie nicht einverstanden sind und was Sie dementsprechend vom Steueramt erwarten.

Was haben Sie mit Ihrem Steueramt für Erfahrungen gemacht? – Konnten offene Fragen beantwortet werden? – Teilen Sie uns dies via Kommentare mit. Vielen Dank.

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Hinweis:

Die vorherigen Ausführungen beziehen sich auf das Schweizer Steuerwesen im Kanton Aargau. Grundsätzliches lässt sich auch auf andere Kantone anwenden. Über allfällige Änderungen oder gar Fehler lehne ich jegliche Haftung ab.

 

Für weitere Fragen kontaktieren sie mich über die Kommentare oder gehen sie zur Onlinesteuerberatung: www.diri.ch/steuern

 

 

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1 Kommentar zu „Steuerveranlagung prüfen

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