Einsprache einreichen

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Steuern – Einsprache einreichen – Frist einhalten – ST06

Lupe mit Steuererklärung
Aargauer Steuererklärung

Sie haben die Steuerveranlagung erhalten und geprüft.

Nun gehen wir davon aus, dass Sie mit der Steuerveranlagung nicht einverstanden sind, und eine Einsprach einreichen wollen.

Hier lesen Sie, was Sie dazu beachten müssen.

Eine Einsprache hat schriftlich zu erfolgen. Um die Einreichung beweisen zu können, versenden Sie die Einsprache mit Einschreiben. Eine Mail oder Fax wird nicht anerkannt. Adressieren Sie Ihr Schreiben an die Steuerkommission Ihrer Gemeinde, z.Hd. des örtlichen Steueramtes. Hier kommt eine Aargauer Eigenheit zum Tragen. In keinem anderen Kanton werden noch Steuerkommissionen geführt. Dies hat mit der dezentralen Organisation im Aargauischen Steuerwesen zu tun. Dazu werde ich später einen separaten Beitrag verfassen.

Frist

Die Einsprachefrist seit der Zustellung der Steuerveranlagung beträgt 30 Tage. Dies ist eine gesetzliche Frist und kann nicht erstreckt werden. Damit Sie ganz sicher gehen können, dass Ihre Einsprache rechtzeitig beim Steueramt eintrifft, seien Sie frühzeitig. Einsprachen auf den letzten möglichen Tag einzureichen und das Risiko einzugehen verspätet zu sein, macht einfach keinen Sinn. Es gibt nichts Ärgerliches als einen Tag zu spät zu sein. Das Steueramt wird sich auf die gesetzliche Frist berufen und hat auch keinen Ermessensspielraum, wenn die Frist abgelaufen ist. Daher nochmals: Prüfen Sie die Steuerveranlagung zeitnah und reichen Sie die Einsprache ebenfalls innerhalb von 3 Wochen nach der Zustellung der Rechnung ein. So laufen Sie nicht Gefahr die Einsprache verspätet eingereicht zu haben.

Einspracheinhalt

Dies kann relativ rudimentär sein. Es braucht eine Begründung und einen Antrag.

Unterlagen

Reichen Sie mit der Einsprache die Unterlagen oder Beweismittel gleich ein. So kann die Einsprache auch viel schneller durch die zuständige Behörde geprüft und abgehandelt werden. Sie erhalten so schneller die evtl. korrigiert Rechnung und haben daher den entstanden Ärger auch schneller wieder vom Tisch und können sich auf wichtigen Dinge in Ihrem Leben konzentrieren.

Mussten Sie schon mal eine Einsprache beim Steueramt einreiche? Wie sind Ihre Erfahrung? – Teilen Sie uns dies doch in den Kommentaren mit.

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Hinweis:

Die vorherigen Ausführungen beziehen sich auf das Schweizer Steuerwesen im Kanton Aargau. Grundsätzliches lässt sich auch auf andere Kantone anwenden. Über allfällige Änderungen oder gar Fehler lehne ich jegliche Haftung ab.

 

Für weitere Fragen kontaktieren sie mich über die Kommentare oder gehen sie zur Onlinesteuerberatung: www.diri.ch/steuern

 

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