Steuererklärung ausfüllen

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Steuererklärung ausfüllen (Aargau) – 11.3.15 – #ST01

Wie jedes Jahr werden anfangs Februar die Steuerformulare allen Steuerpflichtigen Personen zugestellt. Ehepaare werden gemeinsam besteuert und müssen demzufolge eine Steuererklärung zusammen einreichen.

In meinem Blog erzähle ich bekanntlich über meine digitale Welt. Warum jetzt über Steuern. Steuern ist meine Haupttätigkeit im realen Leben und spielt sich je länger auch in der digitalen Welt ab.

Aber im Kanton Aargau hat seit 2014 mit der Steuererklärung 2013 die Digitalisierung auch Einzug gehalten. Es lassen sich die Belege zur Steuererklärung digital als pdf-Datei mit der Software EasyTax an die Kantonale Steuerverwaltung übermitteln. Das Arbeiten mit dem Programm EasyTax werde ich in einem separaten Artikel erläutern.

Wir wollen jetzt die Steuererklärung ausfüllen. Haben Sie bereits im Laufe des Jahres Belege gesammelt? – Falls ja – ein Kompliment an Sie! – Falls nicht – kein Problem. Sie müssen jetzt alle Belege, die steuerlich eine Relevanz haben zusammentragen.

Sie erleichtern sich die Ausfüllarbeit, indem sie während des Jahres eine Mappe bereithalten, wo sie Unterlagen und Belege für die Steuern sammeln. Wenn sie bereits ein Ablagesystem haben (Ordner, Mappen, usw.) legen sie doch jeweils eine Kopie in die „Steuermappe“. Besser einmal etwas zu viel sammeln, als dann einem Belege verzweifelt suchen.

Hier meine 6-Tipps um die Steuererklärung auszufüllen 

  1. Sich Zeit nehmen für das Ausfüllen der Steuererklärung (min. 2 Stunden)
  2. Belege während dem Jahr sammeln – Kopien in Mappe ablegen
  3. Zum Ausfüllen die Software EasyTax verwenden (kostenlos)
  4. Nach dem Ausfüllen eine Nacht darüber schlafen
  5. Am anderen Tag ausdrucken oder elektronisch übermitteln und den Rest abgeben
  6. Halten Sie die Frist ein

Mit der Einreichefrist ist es so eine Sache. Für normale Steuererklärung beträgt die Einreichefrist der 31. März. Für Steuererklärungen mit Buchhaltungen oder eigenen Aktiengesellschaften der 30. Juni. Versuchen Sie die Frist einzuhalten. Wenn Sie die oben beschriebenenTipps befolgen, gibt es keinen Grund, weshalb die Steuererklärung nicht Fristgerecht abgegeben werden kann. Sollte es doch nicht möglich sein. Wenden sie sich an ihr Gemeindesteueramt und verlangen sie eine plausible Frist. Normalerweise werden Fristen für „normale“ Steuererklärungen bis Mitte Jahr problemlos akzeptiert.

Tipp: Im Grunde müssen sie kein Fristgesuch einreichen, wenn sie die Steuererklärung bis Mitte Mai einreichen werden. Mahnungen werden im Normalfall frühestens Ende Mai oder im Juni vorgenommen und da haben Sie nochmals 20 Tage Zeit.

Wie gehen Sie vor, um die Steuererklärung auszufüllen? Bitte
hinterlassen Sie doch einen entsprechenden Kommentar. Danke.

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Hinweis:

Die vorherigen Ausführungen beziehen sich auf das Schweizer Steuerwesen im Kanton Aargau. Grundsätzliches lässt sich auch auf andere Kantone anwenden. Über allfällige Änderungen oder gar Fehler lehne ich jegliche Haftung ab.

 

Für weitere Fragen kontaktieren sie mich über die Kommentare oder gehen sie zur Onlinesteuerberatung: www.diri.ch/steuern

 

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