Steuererklärung ausfüllen – Belege besorgen

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Lupe mit Steuererklärung
Aargauer Steuererklärung – Quelle www.aargauerzeitung.ch

Steuererklärung ausfüllen und die Belege besorgen –
13.3.15 #ST02

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für viele ein Graus. Man muss sich um Dinge kümmern, die einerseits keinen Spass machen und anderseits hat mein Ausfüllen auch einen direkten Einfluss auf die Steuerrechnung, die ich erhalten werde.

Aus dem Grund wollen wir uns nicht gerne mit dem Ausfüllen auseinandersetzen. Verständlich wie ich finde.

Aber nichts destotrotz muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Und glauben sie mir, je schneller das Ganze erledigt ist, umso entspannter wird der Rest des Jahres für sie ausfallen.

Woher kommen nun die verflixten Belege?

Die Steuererklärung basiert auf Belegen. Es kann auch von Beweismitteln gesprochen werden, denn aufgrund dieser Belege kann ich meine Einkünfte aber auch meine Auslagen beweisen. Daher liegt die Vermutung nahe, dass alles in irgendeiner Form beweisbar sein muss resp. ein Beleg vorliegen muss.

Das schöne ist ja, dass praktisch alle Belege automatisch zu ihnen per Post kommen. In den Monaten Januar und Februar erhalten sie von Arbeitgeber zu Versicherung und Bank die notwendigen Unterlagen.

 

Hier kommt dann wieder die Steuermappe wie in Artikel Steuererklärung ausfüllen beschrieben zum Tragen.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet Lohnausweise zu erstellen. Die Versicherungen erstellen Rentenbescheinigungen. Für AHV/IV- oder Pensionskassenrenten die nicht geändert haben, kann auch eine Gutschriftanzeige der Bank eingereicht werden.

Die Banken erstellen auf Ende Jahr eine Unmenge an Papier. Für jedes Konto wird ein Kontoabschluss, ein Kontojahresauszug und ein Zins- und Kapitalausweis erstellt. Zum Teil noch ein separates Blatt für die Kontospesen. Hier genügen der Zins- und Kapitalausweis und die Bescheinigung über die Kontospesen.

Sind sie im Besitz einer Liegenschaft (Haus oder Wohnung) können die anfallenden Unterhaltskosten von den Steuern in Abzug gebracht werden. Hierzu werde ich einen separaten Artikel schreiben Link. Der Grundsatz betreffender Belege setzt sich wie nicht anders anzunehmen war fort. Es ist eine Aufstellung über die Unterhaltskosten zu erstellen und die Liste mit Belegen zu untermauern. Als Unterhalt gelten sämtliche Kosten, die die Liegenschaft im Wert halten. Es sind Kosten für Ersatz von bestehenden Geräten, Böden, Fenster usw. abziehbar. Alles was neu ist und zusätzlich gebaut oder angebaut wird, kann nicht in Abzug gebracht werden.

Wenn sie angestellt sind und einen Lohnausweis erhalten, können sie die sogenannten Berufsauslagen in Abzug bringen. Diese Belege sind selber zu besorgen. Es können dies sein:

– Bahnabos

– Kilometernachweis (Kopie Servicebüchlein, Servicerechnungen)

– Spesenreglement

– Zusammenstellung über Weiterbildungskosten

– Mietvertrag bei Wochenaufenthaltskosten

– Abrechnung über Kinderbetreuungskosten – erhältlich via Kita oder Tagesmutter

Bei den Weiterbildungskosten gilt es zu beachten, dass nur die Kosten in Abzug gebracht werden können, die von ihnen selber bezahlt wurden. Hat ihr Arbeitgeber sich an den Weiterbildungskosten beteiligt, sind diese von den weiteren Kosten in Abzug zu bringen. Wenn zu viel in deklariert wird, wird von Steuerhinterziehung gesprochen. Dies hat eine Nachsteuer und eine Busse zur Folge.

Schuldbelege (Hypotheken und Kleinkredite) werden durch die Bank ausgegeben. Private Darlehen sind von ihnen selber zu beschaffen. Es ist jeweils von Vorteil wenn beide Parteien die gleichen Zahlen deklarieren. Die Steuerbehörden gleichen die Beträge ab. Stimmen sie nicht überein, werden wohl vertiefte Kontrollen der gesamten Steuererklärung vorgenommen.

Auch bei den Unterhaltsbeiträgen an geschiedene Ehegatte und Kinder sind die bezahlten oder erhaltenen Beträge mittels Bankgut- oder –lastschrift zu dokumentieren. Auch bei diesen Beträgen werden die Steuerbehörden die Beträge abgleichen. Aus eigener Erfahrung kann ich hier sagen, dass diese Beträge in den wenigsten Fällen 1:1 übereinstimmen. Wenn sie möglichst keinen Ärger wollen, unterzeichnen sie gemeinsam jeweils jedes Jahr eine Bestätigung wie viel Gelder geflossen sind.

Bei den Spenden resp. Zuwendungen an Parteien oder steuerbefreite Organisationen, werden sie auch jeweils eine Bestätigung mit Dankesschreiben erhalten. Dies der Steuererklärung beilegen.

Wie sie die Steuererklärung mit dem kostenlosen Programm EasyTax ausfüllen, haben sie auch die Möglichkeit, sämtliche Belege als pdf-Datei der Steuererklärung anzuhängen und via Internet (natürlich mit einer sicheren Leitung) an die Kantonale Steuerbehörde zu übertragen. Zum Programm EasyTax wird es einen separaten Artikel geben.

Wie gehen Sie vor, um die richtigen Belege zu erhalten. Hinterlassen Sie doch einen entsprechenden Kommentar. Danke.

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Hinweis:

Die vorherigen Ausführungen beziehen sich auf das Schweizer Steuerwesen im Kanton Aargau. Grundsätzliches lässt sich auch auf andere Kantone anwenden. Über allfällige Änderungen oder gar Fehler lehne ich jegliche Haftung ab.

 

Für weitere Fragen kontaktieren sie mich über die Kommentare oder gehen sie zur Onlinesteuerberatung: www.diri.ch/steuern

 

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0 Kommentare zu „Steuererklärung ausfüllen – Belege besorgen

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