So funktioniert ein Steueramt

So funktioniert ein Steueramt
Aargauer Steuererklärung
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Steueramt
So funktioniert ein Steueramt im Kanton Aargau – ST10

Was wird eigentlich auf einem Steueramt gemacht? – Wie wird auf einem Aargauer Steueramt gearbeitet.

In diesem Beitrag erkläre ich den Aufbau, die Abläufe eines Steueramtes.

Im Kanton Aargau gibt es 213 politische Gemeinden. Nach verschiedenen Zusammenschlüssen zu Regionalen Steuerämtern gibt es im Kanton Aargau 149 Steuerämter. Grundsätzlich hat jede politische Gemeinde ein Steueramt. Dass sich Kleinst- und Kleinsteuerämter zusammenschliessen und so die verschiedenen Arbeiten professioneller erledigen können, macht durchaus Sinn.

Organisation

Als oberste Instanz bei der Gemeinde ist die Steuerkommission. Dort sind drei gewählte Gemeindevertreter plus Steueramtsvorsteher und Steuerkommissär (Vertreter vom Kantonale Steueramt) vertreten. Weiter wird auch ein Gemeindeersatzmitglied gewählt.

Dieses Gremium veranlagt die geprüften Steuererklärungen. Behandelt ausgewählte Fälle und vor allem die Einsprachen.

Arbeiten

Die wichtigsten Arbeiten die auf einem Aargauer Steueramt sind:

– Führung des Steuerregisters

Anhand von Anmeldungen und Abmeldungen bei der Einwohnerkontrolle

– Führung des Liegenschaftsverzeichnisses

Für jede Liegenschaft wird ein Protokoll geführt mit den spezifischen Daten.

Anhand von Grundbuchmeldungen über Verkäufe und Käufe wird jeweils der aktuelle Besitzer mutiert.

– Jährliche Zustellung der Steuererklärungen

– Entgegennahme der Steuererklärungen und die Eingangsbewirtschaftung

– Prüfung der eingereichten Steuererklärungen

– Kommunikation schriftlich oder mündlich bei fehlenden Unterlagen

– Versand / Eröffnung der Steuererveranlagungen

– Ausarbeitung der Einspracheentscheide zu Handen der Steuerkommission

– Hilfestellung bei Fragen und Problemen von Steuerpflichtigen Personen.

Hier gilt zu beachten, dass das Steueramt keine Steuerberatung macht.

Beratungen finden Sie bei Treuhandfirmen, Banken oder Privatpersonen.

 

Haben Sie weitere Fragen oder Ergänzungen? – Benutzen Sie das das Kommentarfeld am Ende des Textes.

 

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Hinweis:

Die vorherigen Ausführungen beziehen sich auf das Schweizer Steuerwesen im Kanton Aargau. Grundsätzliches lässt sich auch auf andere Kantone anwenden. Über allfällige Änderungen oder gar Fehler lehne ich jegliche Haftung ab.

 

Für weitere Fragen kontaktieren sie mich über die Kommentare oder gehen sie zur Onlinesteuerberatung: www.diri.ch/steuern

 

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